Seit dem Erlass der Finanzbehörden aus 2012 dürfen Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes wie Dienstwagen behandelt werden.
Mit der seit 2020 gültigen 0,25%-Regel profitieren Arbeitnehmer zusätzlich von einer starken steuerlichen Entlastung.
Das Ergebnis: Mehr Ersparnis – mehr Fahrspaß – weniger Bürokratie.
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